Und nach Ostern, am 23.04.2019, feiern wir direkt weiter – TAG DES BIERES! 

Am 23.04.1516 wurde das Reinheitsgebot beschlossen und das war das 1. Lebensmittelgesetz in Deutschland. Es besagt, daß zur Herstellung von Bier nur 3 Inhaltsstoffe verwendet werden dürfen – Wasser, Hopfen und Malz (später kam noch die Hefe dazu).

Bei uns gibt es wie jedes Jahr dabei neue Biere zu entdecken. In diesem Jahr feiern wir mit „Weihenstephaner Kellerbier“ (kräftig, hopfig) naturtrüb aus dem Tonkrug und (zur Zeit) Deutschlands bestem Hellen, dem „Bayreuther Hell“, einem wunderbar süffigen und mildem hellem aus Franken!

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